Eine Rechnung muss stets im Original vorliegen. Natürlich schreiben Sie die Rechnung und reichen diese dann an den Leistungsempfänger weiter. Doch wie kann überprüft werden, ob es sich um eine Originalrechnung handelt?

Die Rechnung des Übersetzer muss bestimmten Anforderungen genügen, damit sie rechtsgültig auch für das Finanzamt ist. Stets wichtig ist die Angabe der Umsatzsteuer auf der Rechnung des Freiberuflers.
www.erfolg-als-freiberufler.de/Freiberufler-Rechnung.php
Die Rechnung des Übersetzers sollte einen Bezug zum Auftrag enthalten und innerhalb von drei Monaten erstellt werden. Die Umsatzsteuer ist auf der Rechnung ausweisen, sonst kann keine Vorsteuer abgezogen werden.
uebersetzer-link.de/Uebersetzerrechnung.html
Der Einfachheit halber werden die meisten Rechnungen immer noch auf dem Postweg verschickt. Dann muss auch keine Unterschrift unter der Rechnung sein und es muss auf dem Beleg auch nicht das Wort „Rechnung“ erwähnt werden. Diese ist dennoch gültig – sofern die rechtlich vorgeschriebenen Angaben darauf zu finden sind natürlich.
In Zeiten des Internets fragt man sich aber natürlich, ob eine Rechnung denn nicht auch per E-Mail verschickt werden kann. Die Antwortet lautet „ja, aber auch hier muss die Echtheit nachgewiesen werden. Wie das geht? Mit einer elektronischen Unterschrift, für die es besondere Regelungen gibt. Es ist nicht ausreichend, eine Unterschrift im pdf-Format unter die Rechnung zu kopieren.
Solch eine Unterschrift muss nicht zwingend echt sein. Machen Sie sich daher mit den Regelungen zur elektronischen Signatur vertraut – oder verschicken die Rechnungen doch weiter auf dem Postweg.
Powered by: